Anerkennung ausländischer Lehrdiplome

Für welchen Beruf streben Sie ein Anerkennungsverfahren in der Schweiz an?

Die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Lehrperson an einer privaten Musikschule sind nicht gesamtschweizerisch geregelt. Informieren Sie sich unter anerkennung.swiss über die Anforderungen in dem Kanton, in welchem Sie tätig sein wollen. Die EDK stellt keine Anerkennungen für Lehrpersonen an privaten Musikschulen aus.

Für die Anerkennung von Lehrpersonen an der Berufsschule ist das SBFI zuständig (https://www.sbfi.admin.ch/de/anerkennung-von-berufsqualifikationen). Das Generalsekretariat der EDK überprüft folgende ausländische Ausbildungen bzw. Ausbildungsabschlüsse: Heilpädagogische Früherziehung, Schulische Heilpädagogik, Logopädie, Psychomotoriktherapie, Lehrdiplome (Primarstufe inkl. Kindergarten, Sekundarstufe I, Maturitätsschulen). Eine Anerkennung durch die EDK setzt eine Berufsbefähigung für eines dieser Berufsfelder voraus. Berufsbefähigungen für die Berufsschule können nicht von der EDK anerkannt werden.

Die EDK stellt keine Anerkennungen für Mitarbeitende in Kindertagesstätten oder Kinderbetreuung aus. Informieren Sie sich unter anerkennung.swiss über die Anforderungen und die zuständige Behörde. Das Generalsekretariat der EDK überprüft folgende ausländische Ausbildungen bzw. Ausbildungsabschlüsse: Heilpädagogische Früherziehung, Schulische Heilpädagogik, Logopädie, Psychomotoriktherapie, Lehrdiplome (Primarstufe inkl. Kindergarten, Sekundarstufe I, Maturitätsschulen). Eine Anerkennung durch die EDK setzt eine Berufsbefähigung für eines dieser Berufsfelder voraus.

Das Generalsekretariat der EDK überprüft folgende ausländische Ausbildungen bzw. Ausbildungsabschlüsse: Heilpädagogische Früherziehung, Schulische Heilpädagogik, Logopädie, Psychomotoriktherapie, Lehrdiplome (Primarstufe inkl. Kindergarten, Sekundarstufe I, Maturitätsschulen).

Informieren Sie sich unter anerkennung.swiss über die Anforderungen für das von Ihnen angestrebte Berufsfeld und bei welcher Behörde Sie die entsprechende Anerkennung beantragen müssen.